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Hausaufgaben

Zunächst sollte man für die gesamte Hausarbeit eine einheitliche Schrift verwenden. Überschriften können durch Fettdruck und/oder durch eine größere Schrift hervorgehoben werden. 

Die Schriftgröße sollte der einer Schreibmaschinenschrift entsprechen. Diese beträgt 12 pt bzw. 10 cpi. In welchem Maß die Schriftgröße angegeben wird, hängt von dem verwendeten Programm ab. Die Schrift der Fußnoten sollte nicht unter 10 pt bzw. 12 cpi liegen. Wie man die Schrift für die Fußnoten in WordPerfect und WinWord ändert, habe ich unter Softwaretipps erklärt. Der Zeilenabstand sollte zwischen 1,5 und 2 Zeilen liegen. Die Arbeit ist auf Din-A4 Blättern zu erstellen. 

Eine Hausarbeit oder Seminararbeit setzt sich aus den im folgenden Bestandteilen zusammen:

Titelblatt
Sachverhalt/Aufgabenstellung
Gliederung/Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Bearbeitungstext

Dabei sollten Titelblatt, Sachverhalt, Gliederung, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis mit römischen, der Bearbeitungstext mit arabischen Seitenzahlen am oberen Rand durchnumeriert werden.

Titelblatt:

Das Titelblatt muß alle Angabe über den Verfasser der Arbeit enthalten, wie Vor- und Nachname, Adresse und Matrikelnummer. Teilweise wird auch verlangt, daß die Semesteranzahl angegeben wird.

Daneben muß das Titelblatt auch die Angaben zu der Veranstaltung enthalten, in deren Rahmen die Hausarbeit erbracht worden ist.

Sachverhalt:

Im Normalfall besteht eine juristische Hausarbeit in einem Fall, den es gutachterlich zu lösen gilt. Dann ist der Text des Sachverhalts unter der Überschrift "Sachverhalt" auf der zweiten Seite des Hausarbeit wiederzugeben. Auf dieser Seite sollte die Seitennumerierung beginnen. 

Dazu sollten römische große Zahlen ( I, II, III) oben in der Mitte der Seite eingefügt werden. Die Seitenzahl sollte mit II beginnen. Seite I ist das Titelblatt, welches aber keine Numerierung erhalten sollte. 

Die Seitenränder können vom Titelblatt beibehalten werden. 

Für Seminarbeiten gelten für diese Seite Besonderheiten. Sie kann weggelassen werden, wenn das Thema bereits auf der Titelseite steht. 

Literatur:

Schoch, Friedrich K., Übungen im öffentlichen Recht II.

Schwerdtfeger, Gunther, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung.

Tiedemann, Klaus, Die Anfängerübung im Strafrecht.

Schwind, Hans-Dieter/Franke, Reinhard/Winter, Manfred, Übungen im Strafrecht für Anfänger.

Tettinger, Peter J., Einführung in die juristische Arbeitstechnik.

Jus-Studienführer.

Links:

Uni Saarbrücken
Ruhr-Universität Bochum
TU-Berlin
Uni Düsseldorf

Außerdem gibt es ein Heft aus dem KnowWare-Verlag, "Word für Studenten", in dem neben allgemeinen Formalien, allerdings nicht nur für Jura-Studenten, auch die Umsetzung mit WinWord beschrieben wird.

 
 

Gliederung:

In die Gliederung oder das Inhaltsverzeichnis sind alle Überschriften aus dem Bearbeitungstext aufzunehmen. Am rechten Rand neben der Überschrift sind die Seitenzahlen der Seiten aufzuführen auf der der Gliederungspunkt als Überschrift erscheint. Die einzelnen Gliederungsebenen sollten jeweils eingerückt werden. 

Für die Gliederung stehen grundsätzlich zwei Gliederungsmethoden zur Verfügung. Die Alphanummerische und die Nummerische. 

Die Nummerische Gliederung wird häufiger in naturwissenschaftlichen Fächern verwendet. Sie besteht aus Zahlen. Es können Gliederungsnummern wie 1; 1.1 oder 1.1.1 verwendet werden. In juristischen Hausarbeiten wird diese Gliederung aber schnell unübersichtlich und sollte deshalb nicht verwendet werden. 

Die alphanummerische ist die für juristische Arbeiten daher auch die gebräuchlichere. Sie kann aus folgenden Gliederungspunkten bestehen:A.; I.; 1.; a); aa); (1); (a); (aa).

Auf die Gliederungspunkte aa) bzw. (aa) folgen bb) bzw. (bb) und nicht etwa ab. bzw. (ab).

Wenn man eine neue Gliederungsebene beginnt, muß diese mindestens zwei Punkte enthalten.(Wer A sagt, muß auch B sagen)Ist dies nicht notwendig, so muß auch auf den ersten Punkt verzichtet werden.

Alle Gliederungspunkte einer Ebene müssen auch inhaltlich gleichrangig sein. Nummeriert man z.B. die Tatbestandsmerkmale mit kleinen Buchstaben durch, so darf man das Ergebnis nicht auch mit einem Kleinbuchstaben versehen.

Literaturverzeichnis:

Das Literaturverzeichnis muß alle verwendeten Bücher, Aufsätze und sonstige Literatur enthalten. Ob diese verwendet wurde, hängt nicht davon ab, ob Ihr zu Erstellung der Arbeit in das Buch gesehen habt, sondern davon, ob Ihr es in irgendeiner Fußnote aufgeführt habt. 

Ausgenommen davon sind Gerichtsentscheidungen und Gesetzessammlungen. Gerichtsentscheidungen werden nur in den Fußnoten vollständig zitiert. 

Das Literaturverzeichnis dient dazu, daß der Leser die verwendete Literatur in jeder beliebigen Bibliothek oder im Buchhandel finden kann. Damit das gelingt, besteht jede Literaturangabe aus folgenden Bestandteilen:

Name und Vorname des Autors

Titel des Buches, Aufsatzes, Beitrags

Fundstelle (bei Beiträgen in Sammelwerken dessen Herausgeber und Titel sowie Seitenzahl, bei Zeitschriften Aufsätzen Name der Zeitschrift, Jahr und Seitenzahl von Beginn und Ende)

bei Dissertationen den Zusatz "Diss." und die Promotionsuniversität

Die Einträge könnten wie folgt aussehen: 

Schoch, Friedrich, Übungen im öffentlichen Recht II, Berlin, New York 1992 

Schwerdtfeger, Gunther, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 9. Auflage, München 1993. 

Enders, Christoph, Eingriffe in die Meinungsfreiheit (Art. 5 I 1/II GG), JuS 1997, S. L 9 - L 14. 

Palandt (Begr.), Bürgerliches Gesetzbuch (Kurzkommentar), 56. Aufl., München 1997.

Weitere Beispiele findet man in fast allen Fallsammlungen. Die meisten enthalten ein mehr oder weniger ausführliches Kapitel über das Erstellen von Hausarbeiten. 

Alle Einträge des Literaturverzeichnisses sollten alphabetisch sortiert werden. Eine Einteilung in Monographien, Lehrbücher und Kommentare ist nicht notwendig.

Seitenbegrenzung:

Die Seitenbegrenzung sollte eingehalten werden. Sie stellt keine Schikane der Professorin / des Professors dar, sondern soll einen Anhaltspunkt dafür liefern, was erwartet wird. Wenn die Bearbeitung weit unter dieser Seitenzahl bleibt, kann man davon ausgehen, daß man ein oder mehrere Probleme übersehen hat. Hat man die Seitenbegrenzung wesentlich überschritten, so sollte man sich fragen, ob man zu viele "Probleme" in die Bearbeitung eingebaut hat.

 

Abkürzungsverzeichnis:

Ein Abkürzungsverzeichnis ist grundsätzlich nur notwendig, wenn Abkürzungen verwendet werden, die nicht allgemeingebräuchlich sind. In der Regel ist ein solches Verzeichnis also für eine Hausarbeit entbehrlich. 

Selbst wenn andere Abkürzungen verwendet werden, kann das Erstellen eines Abkürzungsverzeichnis vermieden werden, wenn am Ende des Literaturverzeichnisses auf die aktuelle Auflage von Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, verwiesen wird. In diesem Fall müssen die verwendeten Abkürzungen aber auch daraus entnommen werden. 

Ein solcher Verweis könnte dann wie folgt lauten: 

Alle Abkürzungen sind entnommen aus: Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, ... .

Wenn allerdings ein Abkürzungsverzeichnis erstellt wird, müssen darin alle verwendeten Abkürzungen mit ihrer Bedeutung aufgenommen werden. Ausgeschlossen sind nur diejenigen, die allgemeingebräuchlich sind wie beispielsweise "z.B.".

Bearbeitungstext

Zu Beginn des Bearbeitungstextes müssen zunächst neue Seitenrändern eingestellt werden. Der linke Rand sollte auf 7 oder 10,5 cm gestellt werden. Der rechte Rand kann auf 1 oder 0,5 cm zurückgestellt werden. Der linke Rand ist für die Bemerkungen des Korrektors notwendig.

Die Seitennumerierung sollte auf arabische Zahlen eingestellt werden und der Wert für die Seitenzahl auf 1 zurückgesetzt werden. Einfacher kann man es sich natürlich machen, wenn man für den Bearbeitungstext eine neue Datei anlegt.

Die Überschriften (Gliederungspunkte) sind hervorzuheben. Dabei sollte dies zumindest für die Punkte einer Gliederungsebene einheitlich geschehen. Der dazugehörende Text ist nicht einzurücken, weil sonst für die unteren Gliederungsebenen kaum noch Platz zu schreiben bleibt. 

Fußnoten sind Verweise im Text, die unten auf der jeweiligen Seiten wiedergegeben werden. Sie dienen dazu, dem Leser die Quelle der Gedanken kenntlich zu machen. Alle Auffassungen und Zitate anderer müssen mit Fußnoten belegt werden. 

Der Text der Fußnoten kann in einer kleineren Schrift geschrieben werden. Diese sollte 10pt / 12 cpi nicht unterschreiten.

Jede Fußnote wird durch einen Punkt abgeschlossen. Dies ist allerdings umstritten. Es gibt nämlich keine Zeichensetzungsregel, die dies vorschreibt. Nach meinen Erfahrungen wird das Fehlen des Punktes dennoch häufig angestrichen.

Mit Hilfe des Literaturverzeichnisses muß der Leser in der Lage sein, die Quelle zu finden. Bei Gerichtsentscheidungen muß der Beginn der Entscheidung und in Klammern die Seite angegeben werden, auf denen das Zitierte steht. Bei mehreren verwendeten Werken eines Verfassers ist dessen Namen ein eindeutiges Stichwort des Titels hinzuzufügen.

Bei Kommentaren, die von mehreren Autoren bearbeitet werden, ist der Bearbeiter ebenfalls zu nennen.

Einzelne Nachweise innerhalb einer Fußnote werden durch Semikola getrennt.

Inhaltliche Beiträge zur Bearbeitung (z.B. Anführen von Meinungen in einem Meinungsstreit) sollten in den Fußnoten nicht erscheinen. Sie sind entweder überflüssig, weil sie neben der Sache liegen oder so wichtig, daß sie in den Haupttext aufgenommen werden müssen.

Die Fußnoten müssen von der ersten bis zur letzten Fußnote lückenlos durchnumeriert werden.

Auf der letzten Seite ist die Hausarbeit mit dem Datum der Fertigstellung und der Unterschrift des Verfassers zu versehen.

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(c) Dagmar Spona
08.03.2000

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