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Hausaufgaben
Zunächst
sollte man für die gesamte Hausarbeit eine einheitliche Schrift verwenden.
Überschriften können durch Fettdruck und/oder durch eine größere
Schrift hervorgehoben werden.
Die Schriftgröße sollte
der einer Schreibmaschinenschrift entsprechen. Diese beträgt 12 pt
bzw. 10 cpi. In welchem Maß die Schriftgröße angegeben
wird, hängt von dem verwendeten Programm ab. Die Schrift der Fußnoten
sollte nicht unter 10 pt bzw. 12 cpi liegen. Wie
man die Schrift für die Fußnoten in WordPerfect und WinWord
ändert, habe ich unter Softwaretipps erklärt. Der
Zeilenabstand sollte zwischen 1,5 und 2 Zeilen liegen. Die Arbeit ist auf
Din-A4 Blättern zu erstellen.
Eine Hausarbeit oder Seminararbeit
setzt sich aus den im folgenden Bestandteilen zusammen:
Titelblatt
Sachverhalt/Aufgabenstellung
Gliederung/Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Bearbeitungstext
Dabei sollten Titelblatt, Sachverhalt,
Gliederung, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis mit römischen,
der Bearbeitungstext mit arabischen Seitenzahlen am oberen Rand durchnumeriert
werden.
Titelblatt:
Das Titelblatt
muß alle Angabe über den Verfasser der Arbeit enthalten, wie
Vor- und Nachname, Adresse und Matrikelnummer. Teilweise wird auch verlangt,
daß die Semesteranzahl angegeben wird.
Daneben
muß das Titelblatt auch die Angaben zu der Veranstaltung enthalten,
in deren Rahmen die Hausarbeit erbracht worden ist.
Sachverhalt:
Im Normalfall besteht eine juristische
Hausarbeit in einem Fall, den es gutachterlich zu lösen gilt. Dann
ist der Text des Sachverhalts unter der Überschrift "Sachverhalt"
auf der zweiten Seite des Hausarbeit wiederzugeben. Auf dieser Seite sollte
die Seitennumerierung beginnen.
Dazu sollten römische große
Zahlen ( I, II, III) oben in der Mitte der Seite eingefügt werden.
Die Seitenzahl sollte mit II beginnen. Seite I ist das Titelblatt, welches
aber keine Numerierung erhalten sollte.
Die Seitenränder können
vom Titelblatt beibehalten werden.
Für
Seminarbeiten
gelten für diese Seite Besonderheiten. Sie kann weggelassen werden,
wenn das Thema bereits auf der Titelseite steht.  |
Literatur:
Schoch, Friedrich K., Übungen
im öffentlichen Recht II.
Schwerdtfeger, Gunther, Öffentliches
Recht in der Fallbearbeitung.
Tiedemann, Klaus, Die Anfängerübung
im Strafrecht.
Schwind, Hans-Dieter/Franke, Reinhard/Winter,
Manfred, Übungen im Strafrecht für Anfänger.
Tettinger, Peter J., Einführung
in die juristische Arbeitstechnik.
Jus-Studienführer.
Links:
Uni
Saarbrücken
Ruhr-Universität
Bochum
TU-Berlin
Uni
Düsseldorf
Außerdem gibt
es ein Heft aus dem KnowWare-Verlag,
"Word für
Studenten", in dem neben allgemeinen Formalien, allerdings nicht nur
für Jura-Studenten, auch die Umsetzung mit WinWord beschrieben wird. |
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Gliederung:
In die Gliederung oder das Inhaltsverzeichnis
sind alle Überschriften aus dem Bearbeitungstext
aufzunehmen. Am rechten Rand neben der Überschrift sind die Seitenzahlen
der Seiten aufzuführen auf der der Gliederungspunkt als Überschrift
erscheint. Die einzelnen Gliederungsebenen sollten jeweils eingerückt
werden.
Für die Gliederung stehen grundsätzlich
zwei Gliederungsmethoden zur Verfügung. Die Alphanummerische und die
Nummerische.
Die Nummerische Gliederung wird häufiger
in naturwissenschaftlichen Fächern verwendet. Sie besteht aus Zahlen.
Es können Gliederungsnummern wie 1; 1.1 oder 1.1.1 verwendet werden.
In juristischen Hausarbeiten wird diese Gliederung aber schnell unübersichtlich
und sollte deshalb nicht verwendet werden.
Die alphanummerische ist die für
juristische Arbeiten daher auch die gebräuchlichere. Sie kann aus
folgenden Gliederungspunkten bestehen:A.;
I.; 1.; a); aa); (1); (a); (aa).
Auf die Gliederungspunkte aa)
bzw. (aa) folgen bb) bzw.
(bb) und nicht etwa ab.
bzw. (ab).
Wenn man eine neue Gliederungsebene
beginnt, muß diese mindestens zwei Punkte enthalten.(Wer A sagt, muß auch B sagen)Ist dies nicht notwendig, so muß
auch auf den ersten Punkt verzichtet werden.
Alle Gliederungspunkte einer Ebene
müssen auch inhaltlich gleichrangig sein. Nummeriert man z.B. die
Tatbestandsmerkmale mit kleinen Buchstaben durch, so darf man das Ergebnis
nicht auch mit einem Kleinbuchstaben versehen. |
Literaturverzeichnis:
Das Literaturverzeichnis muß alle
verwendeten Bücher, Aufsätze und sonstige Literatur enthalten.
Ob diese verwendet wurde, hängt nicht davon ab, ob Ihr zu Erstellung
der Arbeit in das Buch gesehen habt, sondern davon, ob Ihr es in irgendeiner
Fußnote aufgeführt habt.
Ausgenommen davon sind Gerichtsentscheidungen
und Gesetzessammlungen. Gerichtsentscheidungen werden nur in den Fußnoten
vollständig zitiert.
Das Literaturverzeichnis dient dazu,
daß der Leser die verwendete Literatur in jeder beliebigen Bibliothek
oder im Buchhandel finden kann. Damit das gelingt, besteht jede Literaturangabe
aus folgenden Bestandteilen:
Name und Vorname des Autors |
Titel des Buches, Aufsatzes, Beitrags |
Fundstelle (bei Beiträgen in
Sammelwerken dessen Herausgeber und Titel sowie Seitenzahl, bei Zeitschriften
Aufsätzen Name der Zeitschrift, Jahr und Seitenzahl von Beginn und
Ende) |
bei Dissertationen den Zusatz "Diss."
und die Promotionsuniversität |
Die Einträge könnten wie
folgt aussehen:
Schoch, Friedrich, Übungen
im öffentlichen Recht II, Berlin, New York 1992
Schwerdtfeger, Gunther, Öffentliches
Recht in der Fallbearbeitung, 9. Auflage, München 1993.
Enders, Christoph, Eingriffe
in die Meinungsfreiheit (Art. 5 I 1/II GG), JuS 1997, S. L 9 - L 14.
Palandt (Begr.), Bürgerliches
Gesetzbuch (Kurzkommentar), 56. Aufl., München 1997.
Weitere Beispiele findet man in fast
allen Fallsammlungen. Die meisten enthalten ein mehr oder weniger ausführliches
Kapitel über das Erstellen von Hausarbeiten.
Alle
Einträge des Literaturverzeichnisses sollten alphabetisch sortiert
werden. Eine Einteilung in Monographien, Lehrbücher und Kommentare
ist nicht notwendig. |
Seitenbegrenzung:
Die Seitenbegrenzung sollte eingehalten
werden. Sie stellt keine Schikane der Professorin / des Professors dar,
sondern soll einen Anhaltspunkt dafür liefern, was erwartet wird.
Wenn die Bearbeitung weit unter dieser Seitenzahl bleibt, kann man davon
ausgehen, daß man ein oder mehrere Probleme übersehen hat. Hat
man die Seitenbegrenzung wesentlich überschritten, so sollte man sich
fragen, ob man zu viele "Probleme" in die Bearbeitung eingebaut hat. |
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Abkürzungsverzeichnis:
Ein Abkürzungsverzeichnis ist grundsätzlich
nur notwendig, wenn Abkürzungen verwendet werden, die nicht allgemeingebräuchlich
sind. In der Regel ist ein solches Verzeichnis also für eine Hausarbeit
entbehrlich.
Selbst wenn andere Abkürzungen
verwendet werden, kann das Erstellen eines Abkürzungsverzeichnis vermieden
werden, wenn am Ende des Literaturverzeichnisses
auf die aktuelle Auflage von Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache,
verwiesen wird. In diesem Fall müssen die verwendeten Abkürzungen
aber auch daraus entnommen werden.
Ein solcher Verweis könnte dann
wie folgt lauten:
Alle Abkürzungen sind entnommen
aus: Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, ... .
Wenn allerdings ein Abkürzungsverzeichnis
erstellt wird, müssen darin alle verwendeten Abkürzungen mit
ihrer Bedeutung aufgenommen werden. Ausgeschlossen sind nur diejenigen,
die allgemeingebräuchlich sind wie beispielsweise "z.B.". |
Bearbeitungstext
Zu Beginn des Bearbeitungstextes müssen
zunächst neue Seitenrändern eingestellt werden. Der linke Rand
sollte auf 7 oder 10,5 cm gestellt werden. Der rechte Rand kann auf 1 oder
0,5 cm zurückgestellt werden. Der linke Rand ist für die Bemerkungen
des Korrektors notwendig.
Die Seitennumerierung sollte auf arabische
Zahlen eingestellt werden und der Wert für die Seitenzahl auf 1 zurückgesetzt
werden. Einfacher kann man es sich natürlich machen, wenn man für
den Bearbeitungstext eine neue Datei anlegt.
Die Überschriften (Gliederungspunkte)
sind hervorzuheben. Dabei sollte dies zumindest für die Punkte einer
Gliederungsebene einheitlich geschehen. Der dazugehörende Text ist
nicht einzurücken, weil sonst für die unteren Gliederungsebenen
kaum noch Platz zu schreiben bleibt.
Fußnoten
sind Verweise im Text, die unten auf der jeweiligen Seiten wiedergegeben
werden. Sie dienen dazu, dem Leser die Quelle der Gedanken kenntlich zu
machen. Alle Auffassungen und Zitate anderer müssen mit Fußnoten
belegt werden.
Der Text der Fußnoten kann in einer
kleineren Schrift geschrieben werden. Diese sollte 10pt / 12 cpi nicht
unterschreiten.
Jede Fußnote wird durch einen Punkt
abgeschlossen. Dies ist allerdings umstritten. Es gibt nämlich keine
Zeichensetzungsregel, die dies vorschreibt. Nach meinen Erfahrungen wird
das Fehlen des Punktes dennoch häufig angestrichen.
Mit Hilfe des Literaturverzeichnisses
muß der Leser in der Lage sein, die Quelle zu finden. Bei Gerichtsentscheidungen
muß der Beginn der Entscheidung und in Klammern die Seite angegeben
werden, auf denen das Zitierte steht. Bei mehreren verwendeten Werken eines
Verfassers ist dessen Namen ein eindeutiges Stichwort des Titels hinzuzufügen.
Bei Kommentaren, die von mehreren Autoren
bearbeitet werden, ist der Bearbeiter ebenfalls zu nennen.
Einzelne Nachweise innerhalb einer Fußnote
werden durch Semikola getrennt.
Inhaltliche Beiträge zur Bearbeitung
(z.B. Anführen von Meinungen in einem Meinungsstreit) sollten in den
Fußnoten nicht erscheinen. Sie sind entweder überflüssig,
weil sie neben der Sache liegen oder so wichtig, daß sie in den Haupttext
aufgenommen werden müssen.
Die Fußnoten müssen von der
ersten bis zur letzten Fußnote lückenlos durchnumeriert werden.
Auf der letzten Seite ist die Hausarbeit
mit dem Datum der Fertigstellung und der Unterschrift des Verfassers zu
versehen. |
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