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Seminararbeiten

Seminararbeiten sind meist Themenarbeiten. Dies sind schriftliche Ausarbeitungen, die sich nicht an einen Sachverhalt anlehnen, sondern eine mehr oder weniger konkrete Frage betreffen, die es zu beantworten gilt. In der Regel handelt es sich bei Seminararbeiten für den Erwerb des Wahlfach- oder Grundlagenscheins um solche Themenarbeiten.

Themenarbeiten unterscheiden sich von normalen Hausarbeiten darin, dass letztere in jedem Fall einer gutachterliche Lösung des betreffenden Falles erfordern. Ihre Gliederung ist deshalb, abgesehen von einigen Zweifelsfällen, durch den Gutachtenstil vorgegeben. Anders ist dies bei Themenarbeiten.
Die Schwierigkeit besteht in der Regel bereits darin, die Grenzen des Themas richtig zu ziehen. Da ein Thema in der Regel nicht isoliert ausgegeben wird, sondern meist lediglich eine Teilfrage eines größeren Fragekomplexes betrifft, der in dem Seminar behandelt werden soll, ist auch die Betrachtung der anderen Themen hilfreich. Meist sind die Themen so ausgewählt, dass sie sich an ihren Grenzen berühren, selten überschneiden sie sich dagegen in wesentlichen Teilen oder es werden wesentliche Fragen gar nicht angesprochen.
Insofern kann es nicht schaden, sich mit den Bearbeitern der anderen Themen hinsichtlich der sinnvollen Abgrenzung zu unterhalten. Es ist aber darauf zu achten, dass dabei nicht die Vorstellungen des Veranstalters aus den Augen verloren wird.

Das zweite Problem besteht darin, dass man möglicherweise falsche Schwerpunkte setzt. Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn man aus dem Bereich des Seminars nur wenige Vorkenntnisse besitzt, z.B. weil es auf den Grenzgebieten zu anderen Fachdiziplinen wie Soziologie, Kriminologie, Psychologie oder Biologie angesiedelt ist.
Um dies zu vermeiden bietet es sich zunächst an, bei der Seminarvorbesprechung oder bei der Vergabe der Themen aufmerksam zuzuhören. In der Regel wird der Veranstalter hier bereits die Themen näher umreißen, so dass deutlich wird, mit welchem Ziel sie gestellt wurden. Weitere Hinweise ergeben sich oft bereits aus der Zusammenstellung der Einzelthemen und dem Titel des Seminars.
Wenn man sich bereits etwas in der Fachliteratur umgesehen hat und sich Gedanken um den Inhalt und die Darstellung der Arbeit gemacht hat, kann sich auch ein Gespräch mit dem Veranstalter anbieten um sicherzustellen, dass die Bearbeitung nicht falsche Schwerpunkte setzt. Dies liegt auch nicht im Interesse des Veranstalters, da dieser die Themen meist so ausgewählt hat, dass ein Themenbereich weitgehend vollständig abgedeckt wird.

Formalien

Zu den Formalien ist kaum etwas besonderes zu sagen. Im Grundsatz gelten die gleichen Anforderungen wie bei Hausarbeiten.
Ein Unterschied betrifft zunächst das Titelblatt. Hier ist das Thema der Arbeit und das Thema des Seminars anzugeben. Daher kann der Sachverhalt weggelassen werden.
Sollten die Seminararbeiten Bezug auf (ausländische) Gesetze oder Entscheidungen nehmen, die nicht der Universitätsbibliothek vorhanden sind, so sollte der Bearbeiter daran denken, diese entweder in der Fußnote wörtlich zu zitieren oder diese als Anlage beizufügen. Dies gilt zwar im Grundsatz auch für Hausarbeiten, hier dürfte das Problem jedoch weitaus seltener vorkommen.

Weitere ausführliche Hinweise zu Themenarbeiten und zur Bearbeitungstechnik (Literatursuche, Organisation etc.) sind zu finden in:

Tettinger, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, München.

Verlage:

C.H.Beck-Verlag
C.F.Müller
Carl Heymanns-Verlag

Behörden:

JPA-Saarbrücken
Bundestag
Innenminister NRW
Justizminister NRW
Arbeitsamt
Polizei
BZ für pol. Bildung
LA f. Datenverarbeitung
Deutsches Patentamt

Gerichte:

BGH
BVerwG
BArbG
BSozG
BPatG
VGH NRW
VG Münster
OLG Nürnberg

Parteien:

SPD
FDP, die Liberalen
Bündnis90/Die Grünen

Rechtsanwälte:

Diekmeyer & Kollegen
Klein Methe Sander
Rechtsanwälte Auer & Mifka
Wuesthoff & Wuesthoff
Wessing Berenberg Gosslar
Kanzlei Wessing II /Verjans
Anwälte im Internet
Deutscher Anwaltsverein

Bundesländer:

NRW
Hessen
Bayern
Bremen
Hamburg
Berlin
Schleswig-Holstein
Niedersachsen
Saarland
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Thüringen
Baden-Württemberg

Rechtsprechung:

Völker- und Europarecht
Familiengerichte Saarland

Linksammlungen:

Kuner-Liste
Der Fahnder
JurStich
Uni Düsseldorf
Liste aller Fakultäten
EDV-Recht
Uni Saarbrücken
Die Juristischen Linkseiten
Rechtsinfos im Internet

Jur. Fakultäten:

Uni Bielefeld
Uni Bochum
Uni Düsseldorf
Uni Passau
Uni Saarbrücken

Jur. Buchhandel:

www.jura-buch.de
www.jurabuch.de
www.abi-books.com
www.buchversand-stein.de
www.gutenbergbuchhandlung.de
www.libronet.de
www.mackensen.de
www.metzerbuch.de
www.neuer-weg.com
www.read-me.de

Sonstige:

Juris
Völker- und Europarecht
Kuselit (Juristische Literatur)
JUSLINE
Gesetze/Verordnungen NRW
GG, Verf NW, KomVerf NW
Info BVerfG
Steuerwesen Portugal
Struppe & Winckler
ZPO-Programm

Seminarvortrag

In der Regel ist neben der Abgabe der schriftlichen Bearbeitung auch ein Vortrag vor dem Veranstalter und den anderen Teilnehmern des Seminars erforderlich. Die Art und Güte dieses Vortrags findet in der Regel Eingang in die Bewertung der Seminararbeit.
Dabei wird zwar nicht verlangt, dass der Vortrag vollständig in freier Rede gehalten wird. Allerdings ist dem Verständnis der Zuhörer, die sich ja in der Regel nicht so vertieft mit dem Thema beschäftigt haben, abträglich, wenn der Bearbeiter seine schriftliche Bearbeitung vom Blatt abliest.
Es bietet sich daher ein Kompromiß an. Zunächst sollte man für die Zuhörer ein Thesenpapier anfertigen, auf dem die wesentlichen Ergebnisse des Referats zusammengestellt werden. Dies erleichtert den Zuhörern dem Vortrag zu folgen und sich an der anschließenden Diskussion zu beteiligen.

Außerdem sollte man sich selber ein Vortragspapier anfertigen. Darauf sollten die Thesen mit Stichworten erläutert werden. Anhand dieser Stichworte kann man den Vortrag in freier Rede halten, ohne dass man Gefahr läuft, den Faden zu verlieren oder Teile mehrfach darzustellen.
Anhand des Vortragspapiers sollte man den Vortrag ein- oder zweimal vorher üben. Nicht notwendig ist es jedoch, diesen auswendig zu lernen. Dies erschwert das Verständnis für den Zuhörer und es besteht die Gefahr, dass man aufgrund der in der Regel vorhandenen Nervosität den Faden verliert und den Einstieg nicht mehr findet.
Um den Vortrag für den Zuhörer angenehm zu gestalten, sollte man möglichst lebhaft vortragen und schwierige Sachverhalte mit anschaulichen Beispielen unterlegen.

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(c) Dagmar Spona
10.03.2000

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