Seminararbeiten
Seminararbeiten
sind meist Themenarbeiten. Dies sind schriftliche Ausarbeitungen, die sich
nicht an einen Sachverhalt anlehnen, sondern eine mehr oder weniger konkrete
Frage betreffen, die es zu beantworten gilt. In der Regel handelt es sich
bei Seminararbeiten für den Erwerb des Wahlfach- oder Grundlagenscheins
um solche Themenarbeiten.
Themenarbeiten
unterscheiden sich von normalen Hausarbeiten darin,
dass letztere in jedem Fall einer gutachterliche Lösung des betreffenden
Falles erfordern. Ihre Gliederung ist deshalb, abgesehen von einigen Zweifelsfällen,
durch den Gutachtenstil vorgegeben. Anders ist dies bei Themenarbeiten.
Die
Schwierigkeit besteht in der Regel bereits darin, die Grenzen des Themas
richtig zu ziehen. Da ein Thema in der Regel nicht isoliert ausgegeben
wird, sondern meist lediglich eine Teilfrage eines größeren
Fragekomplexes betrifft, der in dem Seminar behandelt werden soll, ist
auch die Betrachtung der anderen Themen hilfreich. Meist sind die Themen
so ausgewählt, dass sie sich an ihren Grenzen berühren,
selten überschneiden sie sich dagegen in wesentlichen Teilen oder
es werden wesentliche Fragen gar nicht angesprochen.
Insofern
kann es nicht schaden, sich mit den Bearbeitern der anderen Themen hinsichtlich
der sinnvollen Abgrenzung zu unterhalten. Es ist aber darauf zu achten,
dass dabei nicht die Vorstellungen des Veranstalters aus den Augen
verloren wird.
Das
zweite Problem besteht darin, dass man möglicherweise falsche
Schwerpunkte setzt. Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn man aus dem
Bereich des Seminars nur wenige Vorkenntnisse besitzt, z.B. weil es auf
den Grenzgebieten zu anderen Fachdiziplinen wie Soziologie, Kriminologie,
Psychologie oder Biologie angesiedelt ist.
Um
dies zu vermeiden bietet es sich zunächst an, bei der Seminarvorbesprechung
oder bei der Vergabe der Themen aufmerksam zuzuhören. In der Regel
wird der Veranstalter hier bereits die Themen näher umreißen,
so dass deutlich wird, mit welchem Ziel sie gestellt wurden. Weitere
Hinweise ergeben sich oft bereits aus der Zusammenstellung der Einzelthemen
und dem Titel des Seminars.
Wenn
man sich bereits etwas in der Fachliteratur umgesehen hat und sich Gedanken
um den Inhalt und die Darstellung der Arbeit gemacht hat, kann sich auch
ein Gespräch mit dem Veranstalter anbieten um sicherzustellen, dass
die Bearbeitung nicht falsche Schwerpunkte setzt. Dies liegt auch nicht
im Interesse des Veranstalters, da dieser die Themen meist so ausgewählt
hat, dass ein Themenbereich weitgehend vollständig abgedeckt
wird.
Formalien
Zu
den Formalien ist kaum etwas besonderes zu sagen. Im Grundsatz gelten die
gleichen Anforderungen wie bei Hausarbeiten.
Ein
Unterschied betrifft zunächst das Titelblatt. Hier ist das Thema der
Arbeit und das Thema des Seminars anzugeben. Daher kann der Sachverhalt
weggelassen werden.
Sollten
die Seminararbeiten Bezug auf (ausländische) Gesetze oder Entscheidungen
nehmen, die nicht der Universitätsbibliothek vorhanden sind, so sollte
der Bearbeiter daran denken, diese entweder in der Fußnote wörtlich
zu zitieren oder diese als Anlage beizufügen. Dies gilt zwar im Grundsatz
auch für Hausarbeiten, hier dürfte das Problem jedoch weitaus
seltener vorkommen.
Weitere
ausführliche Hinweise zu Themenarbeiten und zur Bearbeitungstechnik
(Literatursuche, Organisation etc.) sind zu finden in:
Tettinger,
Einführung in die juristische Arbeitstechnik, München. |
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Verlage:
C.H.Beck-Verlag
C.F.Müller
Carl Heymanns-Verlag
Behörden:
JPA-Saarbrücken
Bundestag
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Justizminister NRW
Arbeitsamt
Polizei
BZ für pol. Bildung
LA f. Datenverarbeitung
Deutsches Patentamt
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BVerwG
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BSozG
BPatG
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VG Münster
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FDP, die Liberalen
Bündnis90/Die Grünen
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Wuesthoff & Wuesthoff
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im Internet
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Uni
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www.jurabuch.de
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www.libronet.de
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